Allgemeines

§ 1 Die Tätigkeit der Personaleffekt! Arbeitsvermittlung ist in erster Linie die Vermittlung von Arbeitslosen und anderen Arbeitsuchenden aller Berufe in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

§ 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der Personaleffekt! Arbeitsvermittlung.

§ 1.2 Die Personaleffekt! Arbeitsvermittlung übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitsuchenden, als auch für die Arbeitgeber.

§ 1.3 Die Personaleffekt! Arbeitsvermittlung übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.

§ 1.4 Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der Personaleffekt! Arbeitsvermittlung schließen eine Haftung der Personaleffekt! Arbeitsvermittlung aus.

§ 1.5 Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.

§ 1.6 Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch III über Arbeitsförderung anzuwenden.

Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit

§ 2.1 Vor Beginn der Vermittlungstätigkeit wird mit dem Bewerber ein Vermittlungsvertrag geschlossen.

§ 2.2 Der Arbeitnehmer bemüht sich alle für den Vertrag und für eine erfolgreiche Vermittlung benötigten Informationen und Daten der Personaleffekt! Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen.

§ 2.3 Die Personaleffekt! Arbeitsvermittlung wird Kenntnisse und Fertigkeiten des Arbeitsuchenden feststellen, sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.

Datenschutz

§ 3.1 Der Arbeitssuchende willigt hiermit nach Maßgabe de §4a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darin ein, dass die Personaleffekt! Arbeitsvermittlung, personenbezogene Daten, die für die Verrichtung der Vermittlungstätigkeit erforderlich sind, erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Arbeitssuchende ist insbesondere damit einverstanden, dass die Personaleffekt! Arbeitsvermittlung diese Daten im Rahmen der Vermittlungstätigkeit dritten Personen oder Einrichtungen, zum Zwecke der Verarbeitung oder Nutzung übermittelt, soweit dies für die Verrichtung der Vermittlungstätigkeit erforderlich ist, sind, erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Arbeitssuchende ist insbesondere damit einverstanden, dass die Personaleffekt! Arbeitsvermittlung diese Daten im Rahmen der Vermittlungstätigkeit dritten Personen oder Einrichtungen, zum Zwecke der

§ 3.2 Die vom Bewerber zur Verfügung gestellten Unterlagen werden unmittelbar nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zurückzugeben. Die übrigen Geschäftsunterlagen des Vermittlers werden nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit drei Jahre aufbewahrt. Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung.